Steuererleichterungen rückwirkend zum 01.01.2009
29. April 2009 – Die Bundesregierung hat mit dem "Konjunkturpaket 2" Steuererleichterungen rückwirkend zum 01.01.2009 beschlossen.

Diese Steuererleichterungen können ab dem 01.01.2009 ggf. zu einer höheren monatlichen Nettoauszahlung Ihrer Versorgungsbezüge führen. Sich daraus ergebende Nachzahlungen erhalten Sie mit der Rentenzahlung für den Monat April 2009. Die Höhe des Nachzahlungsbetrages entnehmen Sie bitte der Position "Nachverrechnung aus den Vormonaten" Ihrer aktuellen Rentenabrechnung. Ein weiterer Vorteil des "Konjunkturpaketes 2" ist die Absenkung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge auf 14,9 % ab Juli 2009.

Fragen zum Inhalt des "Konjunkturpakets 2" richten Sie bitte an einen Vertreter der steuerberatenden Berufe.

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