Aktuelles zur Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher betrieblicher Versorgungsleistungen
Hat die Anpassung der gesetzlichen Rente Auswirkung auf die Auszahlung meiner Betriebsrente?Wenn Sie eine gesetzliche Rente und betriebliche Versorgungsleistungen erhalten, sind im Falle der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich aus beiden Renten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen.
Die gesetzliche Krankenkasse muss die
Zahlstelle betrieblicher Leistungen per Beitragsbescheid im Einzelfall zur Beitragsabführung auffordern. Zahlstelle sind für die Rentner, also früheren Mitarbeiter des Bayer-Konzerns oder anderer Kundengesellschaften die Bayer Business Services GmbH, IES Pensions. In dem
Beitragsbescheid müssen bestimmte Angaben enthalten sein, damit die Beitragsermittlung und Beitragsabführung in zutreffender Höhe erfolgen kann. Die maximale Grenze für die Beitragsermittlung aus gesetzlicher und betrieblicher Rente zusammen beträgt im Jahr 2009 monatlich 3.675 € (Beitragsbemessungsgrenze zur KV/PV). Da die gesetzliche Krankenkasse vom Rentenversicherungsträger Mitteilung über die Höhe der gesetzlichen Rente erhält, kann diese den maximal beitragspflichtigen Versorgungsbezug ermitteln und uns, der Zahlstelle, in dem Beitragsbescheid angeben.
Bsp.: die gesetzliche Rente beträgt 1.700,00 € monatlich. Der maximal zu verbeitragende Versorgungsbezug (vbmax genannt) beträgt dann aktuell 1.975,00 € (ermittelt wie folgt: BBG KV 3.675 € - 1.700 €).
Im Juli 2009 kann nach Meldung des Bundesarbeitsministeriums mit einer Anpassung der gesetzlichen Rente um 2,41 % gerechnet werden. Die Erhöhung der gesetzlichen Rente hat Auswirkung auf den beschriebenen vbmax. Er vermindert sich in entsprechendem Umfang. Diese Verminderung wirkt sich bei der Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge jedoch nur dann aus, wenn der betriebliche Versorgungsbezug den Wert überschreitet. Wenn also bei dem genannten Beispiel die Betriebsrente höher ist als 1.975 €, würden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge lediglich aus 1.975 € berechnet und abgeführt. Diesen Wert kann jeder Rentner in seiner Abrechnung nachvollziehen unter der Position SV-Brutto. Hier wird entweder die Höhe der Betriebsrente ausgewiesen oder aber der maßgebliche Wert, der sich nach Abzug der gesetzlichen Bruttorente von der BBG ergibt.
Die Anpassung des vbmax wird nach Vornahme der Rentenanpassung (im Juli) maschinell vorgenommen. Nur in Fällen, in denen die Krankenkasse uns vorgegeben hat, den Wert nicht anzupassen (z.B. weil mehrere Betriebsrenten, also auch noch von einer anderen Zahlstelle, bezogen werden), muss diese uns die Veränderung erneut im Einzelfall mitteilen.
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